Mit der Neufassung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) treten ab 01.12.21 weitreichende Änderungen in in Kraft.
Das Wichtigste in Kürze:
- Abschaffung der automatischen Vertragsverlängerung
Wie gesetztlich vorgeschrieben, werden unsere Verträge nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit nicht mehr automatisch verlängert, sondern sind monatlich kündbar. - Wegfall der Kosten für abgehende Portierungen
Sowohl im Mobilfunk als auch für Festnetz/VoIP-Rufnummern werden ab sofort keine Entgelte mehr für die abgehende Portierung erhoben. Heißt, der Wechsel zu uns wird günstiger! ;) - Vertagliche Pflichtinformationen
Im Sinne der bestmöglichen Transparenz erhalten Sie vor Vertragsabschluss umfassende Informationen zu Ihrem Lieblingstarif übersichtlich dargestellt zur besseren Vergleichbarkeit. Mißverständnisse können so von vornherein vermieden werden.